Der Klassenrat

Der Klassenrat setzt sich aus den Lehrern jeder einzelnen Klasse und aus zwei Elternvertretern sowie in den Oberschulen, aus zwei Schülervertretern zu

Wissenswertes

Der Klassenrat der Klassen von Abendschulen setzt sich aus den Lehrern jeder einzelnen Klasse und aus zwei Schülervertretern zusammen. Den Vorsitz führt der Direktor oder ein von ihm beauftragter Lehrer der Klasse. An den Sitzungen des Klassenrates nehmen auch die Behindertenbetreuer und -erzieher, ohne Stimmrecht, teil.

Der Klassenrat hat die Aufgabe, Vorschläge zur Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit auszuarbeiten, Fürsorgeinitiativen vorzuschlagen und den gegenseitigen Kontakt zwischen Lehrern, Eltern und Schülern zu fördern und zu vertiefen. Anlässlich der Vorstellung und Diskussion des Erziehungsplanes der Schule, bei der Planung und Vorbereitung besonderer Projekte für die Klasse und in den von der Schulordnung festgelegten Fällen, werden zur Sitzung des Klassenrates alle Eltern eingeladen. In den Oberschulen werden auch die Schüler eingeladen.

Organisation und Kontakte

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