Inklusion an unseren Schulen

Grundschule, Mittelschule

Rechtliche Grundlagen, Begriffserklärungen, schulinterne Vorgangsweise

Ziel

Inklusion heißt nicht, dass wir alle gleich sind Inklusion heißt nicht, dass wir uns alle einig sind. Vielmehr adelt Inklusion unsere Vielfalt und Verschiedenartigkeit mit Achtung und Dankbarkeit.

Zitat Harald Eichelberger/Marianne Wilhelm

Das Thema

Die Integrationslehrerin wird der Klasse zugewiesen.

Die Klassen- und Integrationslehrerinnen teilen sich die Verantwortung für die Klasse. Sie sind beide für die Förderung aller Schüler/innen der Klasse zuständig. Durch die Anwesenheit beider Lehrerinnen und durch die Wahl geeigneter Unterrichts- und Organisationsmethoden sollte es besser möglich sein, Kinder mit Funktionsdiagnose in die Klassengemeinschaft zu integrieren und sie spezifisch zu fördern. Die Integrationslehrperson beschließt gemeinsam mit den Klassenlehrer/innen die Ziele, die in dem betreffenden Jahr von einem Schüler mit Funktionsdiagnose erreicht werden sollen. Diese Ziele werden im individuellen Bildungsplan (IBP) festgehalten. Der IBP wird von den Klassen- und Integrationslehrpersonen gemeinsam erstellt. Die gesetzten Zielkompetenzen im IBP werden über das Schuljahr ständig kontrolliert und bei Bedarf angepasst. Er wird in schriftlicher Form den Eltern vorgestellt. Auch sonst wird eine enge Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule angestrebt. Damit die gesteckten Ziele erreicht werden, bedarf es einer engen Zusammenarbeit zwischen Klassen- und Integrationslehrerin. Der Unterricht sollte deshalb gemeinsam geplant und auf alle Fälle abgesprochen werden.

Die Mitarbeiter/innen für Integration sind dem Kind zugewiesen.

Sie fördern die persönliche und soziale Autonomie des Kindes mit besonderen Bedürfnissen und unterstützen es in den Anforderungen des täglichen Lebens, denen es aufgrund der Beeinträchtigung nicht gewachsen ist. Die Mitarbeiterin für Integration arbeitet selbständig oder zusammen mit dem Lehrpersonal den Hinweisen des individuellen Erziehungsplanes entsprechend an der Eingliederung von Schüler/innen mit Beeinträchtigung. Sie hilft bei der Erstellung des funktionellen Entwicklungsprofils und des individuellen Bildungsplans und trägt zur Bestimmung von Stärken, der Festlegung von Zielen und methodischen Strategien bei. Sie nimmt mit beratender Funktion an den periodischen Sitzungen der Kollegialorgane und – auf das betreute Kind begrenzt – an den Bewertungskonferenzen teil. Die Gruppe der Integrationslehrpersonen und der Mitarbeiterinnen für Integration trifft sich unter der Leitung des Koordinators bei Bedarf zum Erfahrungsaustausch und zur gemeinsamen Planung. In diesem Schuljahr wurde eine Arbeitsgruppe für Inklusion, bestehend aus jeweils 2 Integrationslehrpersonen der Grundschule und der Mittelschule, 2 Klassenlehrerinnen der Grundschule und einer Mitarbeiterin für Integration, gegründet.

Begriffserklärungen:

Vom Antrag über Abklärung zum Individuellen Bildungsplan (IBP)

Der Weg vom Antrag um Abklärung der eines Kindes bzw. einer/eines Jugendlichen bis hin zum Individuellen Bildungsplan umfasst verschiedene Schritte, die eine enge Zusammenarbeit zwischen Kindergarten/Schule, Gesundheitsdiensten und Eltern erfordert.

a)    Antrag um Abklärung

Hier gilt es nun von Seiten der Schule aufgrund gezielter Beobachtungen einen schriftlichen Antrag um Abklärung über die festgestellten Schwierigkeiten an die Dienste der Gesundheitsbezirke zu schicken. Dieser Antrag um Abklärung darf nur im Einvernehmen mit den Eltern erfolgen. Die Fachdienste der Gesundheitsbezirke klären daraufhin ab, ob es sich bei den festgestellten Schwierigkeiten um effektive Beeinträchtigungen handelt oder vielmehr um Schwierigkeiten die durch interne schulische Maßnahmen aufzufangen sind. Anträge um Abklärung müssen innerhalb 1. Dezember eingereicht werden, mit der Ausnahme in den 1. Klassen, die bis 1. März nachgereicht werden können.

b)    Funktionsdiagnose

Die Feststellung der Beeinträchtigung (Diagnose) und die Beschreibung des aktuellen Entwicklungsstandes bilden ein Dokument. Die Erkrankung bzw. Beeinträchtigung muss so gravierend sein, dass ohne Maßnahmen im Sinne des Gesetzes 104/92 (siehe Inklusion → Neue Gesetzgebung) die schulischen Anforderungen nicht bewältigt werden können. Dementsprechend erfolgt eine Zuweisung von zusätzlichem Personal (Integrationslehrperson und/oder Mitarbeiter für Integration). „Unter Funktionsdiagnose versteht man die analytische Beschreibung der funktionellen Beeinträchtigung des psychophysischen Zustands des Kindes/Schülers/der Schülerin zur Zeit der Erstmeldung in den Diensten des Sanitätsbetriebes. Sie ist auf die Rehabilitation ausgerichtet und muss in besonderer Weise die Fähigkeiten des Kindes/Schülers, der Schülerin berücksichtigen.“ Bei der funktionalen Beschreibung handelt es sich um die Beschreibung, nicht um die Festschreibung des Entwicklungsstandes des jeweiligen Kindes mit seinen Stärken und Schwächen zur Zeit der Erstellung der Funktionsdiagnose. Bei einem Großteil der Beeinträchtigungen ändert sich die Diagnose im Laufe der Jahre auch nicht, was sich ändert, ist der Entwicklungsstand des Kindes/Schülers, der Schülerin. Die Erstdiagnose kann aber auch im Laufe der schulischen Laufbahn durch die Gesundheitsdienste aktualisiert werden. In der Regel erfolgt dies im Rahmen der Übertritte von einer Bildungsstufe in die nächste. Oft ist es auch zu einem sehr frühen Zeitpunkt noch nicht möglich eine definitive Diagnose zu stellen, manchmal kann sich die Beeinträchtigung auch erst im Laufe der Jahre klar manifestieren. Für Kinder mit Funktionsdiagnose wird jedes Jahr ein Individueller Bildungsplan (siehe unten) erstellt, der die Funktion eines individuellen Lehrplanes einnimmt. Dieser kann, immer in Absprache mit den Eltern, auch zieldifferent aufgestellt werden. Für die Grund- und Mittelschule ergeben sich daraus keine Differenzen für den jeweiligen Abschluss. Beim Besuch einer Oberschule führt ein zieldifferenter Abschluss dazu, dass der Schüler/die Schülerin kein Maturadiplom ausgehändigt bekommt, sondern nur eine Bescheinigung der erworbenen Kompetenzen.

Eltern können jederzeit auch die Löschung der Diagnose beantragen. Dadurch verlieren die Schüler/innen jedoch das Recht auf spezifische Maßnahmen.

c)    Klinisch-psychologischer Befund

Für Kinder, Schülerinnen und Schüler, die keine Funktionsdiagnose laut Gesetz 104/92 haben, sind keine zusätzlichen personellen Ressourcen vorgesehen. Die Schule aktiviert spezifische Maßnahmen, so wie sie im Gesetz 170/2010 (siehe Inklusion → Neue Gesetzgebung), in den Richtlinien des Unterrichtsministers vom 27.12.2012 und im Ministerialrundschreiben vom 6. März 2013, Nr. 8 erwähnt sind. Für die Schule bedeutet das, dass Kinder mit klinisch-psychologischem Befund zielgleich (ev. mit Individualisierungsmaßnahmen) unterrichtet werden und abschließen müssen. Es wird aber ein IBP erstellt, die Kinder haben Anrecht auf Differenzierung in den betroffenen Bereichen (Beispiel: PC mit Rechtschreibprogramm bei diagnostizierter Rechtschreibstörung), bei der Bewertung (Beispiel: Rechtschreibfehler in einem Aufsatz werden bei diagnostizierter Rechtschreibstörung nicht bewertet) und eventuell auf Befreiungsmaßnahmen (Beispiel: kein Schreiben nach Diktat)- immer gemäß den im IBP definierten Maßnahmen. Dies bringt bei einigen Diagnosen große Veränderungen mit sich. Um den Übergang bei der Anwendung der neuen Rechtslage so behutsam wie möglich zu gestalten wurden im Rundschreiben Nr. 47/2013 Möglichkeiten aufgezeigt. Da die Veränderung nicht abrupt erfolgen kann, muss eine verantwortungsvolle Gestaltung dieser Übergangszeit von Seiten der Schule in enger Zusammenarbeit mit Sanität und Elternhaus vorgenommen werden. Sollte ein Schüler/eine Schüler bereits mehrere Jahre zieldifferent gefördert worden sein, so können bis zum Übertritt in die nächste Schulstufe weiterhin die Maßnahmen laut Gesetz 104/1992 gewährleistet werden. Das vollständige Rundschreiben kann auf unserer Homepage unter Inklusion → Neue Gesetzgebung nachgelesen werden.

d)   Individueller Bildungsplan (IBP)

Es gibt in Italien keine offiziellen Lehrpläne für die verschiedenen Beeinträchtigungen, da man davon ausgeht, dass jedes Kind in seiner Art einzigartig ist und auch Kinder mit derselben Beeinträchtigung sich so stark voneinander unterscheiden, dass es keine gemeinsamen behinderungsspezifischen Lehrpläne geben kann. Deshalb ist für jedes Kind mit einer Funktionsdiagnose ein Individueller Bildungsplan zu erstellen. Dies erfordert eine hohe Kompetenz von den Lehrpersonen, gilt es doch aufgrund gezielter systematischer Beobachtungen die Ausgangslage des Schülers/der Schülerin zu Beginn des Schuljahres zu erfassen und darauf aufbauend individuelle Zielsetzungen abzuleiten. Dabei gilt es aber auch die Verbindung mit den Zielsetzungen der Klasse herzustellen, damit ein gemeinsames Lernen, wenn auch auf unterschiedlichen Niveau- und Komplexitätsstufen möglich ist. Der IBP wird in gemeinsamer Arbeit von Klassenrat, Eltern und Fachkräften erstellt und in einer Sitzung innerhalb November besprochen. Um die Gruppengröße bei dieser IBP-Sitzung überschaubar zu halten (vor allem in der MS) und den Eltern nicht zu viele Lehrpersonen auf einmal gegenüber zu setzen, haben wir beschlossen ein Komitee weniger Lehrpersonen zu bilden. Dieses Komitee – in der Regel von der jeweiligen Integrationslehrkraft koordiniert – holt im Voraus Informationen von allen Fachlehrer/innen ein und vertritt den gesamten Klassenrat in der Sitzung. Die Sitzung wird von der Schulführungskraft oder in Abwesenheit dieser von der Integrationslehrperson geleitet.

Der IBP berücksichtigt folgende Punkte:

  • Ausgangslage des Kindes/Schülers/der Schülerin ist die Beschreibung des Fähigkeitsprofils bezogen auf die fächerübergreifenden Bereiche, sowie auf die verschiedenen Fachbereiche; zusätzlich ist es wichtig auch folgende Aspekte zu berücksichtigen:

§ Die besonderen Fähigkeiten und Stärken des Kindes /Schülers, der Schülerin, sein Selbstbild, die Einschätzung der eigenen Leistungen, sowie der Unterstützungsbedarf

§ Die familiäre Situation

§ Die Sichtweise aus dem Blickwinkel anderer Personen.

  • Daten, den bisherigen Kindergarten- bzw. Schulbesuch betreffend
  • Schwerpunkte der individuellen Maßnahmen sowohl in pädagogisch[1]didaktischer, als auch therapeutischer Hinsicht
  • Planung der individuellen Zielsetzungen
  • Bewertungskriterien
  • Evaluation der durchgeführten Maßnahmen und der erzielten Ergebnisse
  • eine möglichst frühzeitige Lebensplanung des Schülers, der Schülerin spätestens in der zweiten Klasse Mittelschule

e)    Funktionelles Entwicklungsprofil (FEP)

Das FEP ist ein Dokument, bei dem die aktuelle Situation in den verschiedenen (Fach-)Bereichen beschrieben wird. Beim Übertritt vom Kindergarten in die Grundschule und von einer Schulstufe in die nächste (Grundschule-Mittelschule, Mittelschule-Oberschule) wird das Funktionelle Entwicklungsprofil erstellt. Aufgrund einer Abklärung erfolgt die Aktualisierung der Beschreibung des Entwicklungs- und Leistungsstandes der Schüler/innen. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit zwischen den Fachkräften der Dienste des Sanitätsbetriebes, der Kindergärten oder Schulen und den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Im Rahmen dieser Aktualisierung kann die Erstdiagnose auch geändert werden, wenn dies aufgrund der Entwicklungen und Abklärungsergebnisse für notwendig erachtet wird. An unserer Schule wird das FEP für Kinder mit Funktionsdiagnose in der 5. Klasse Grundschule und in der 3. Klasse Mittelschule innerhalb März erstellt. Das Funktionelle Entwicklungsprofil wird den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten ausgehändigt. Sie sorgen für die Weitergabe an die nächste Institution.

Neue Bestimmungen im Bereich spezifischer schulischer Lernstörungen

Gesetz vom 8. Oktober 2010, Nr.170 (Gesetzesanzeiger Nr. 244 vom 18. Oktober 2010) Mit diesem Gesetz werden die Dyslexie, die Dysgraphie, die Dysorthographie und die Dyskalkulie als spezifische schulische Lernstörungen anerkannt, die bei Menschen mit angemessenen kognitiven Fähigkeiten und ohne neurologische Krankheiten oder Sinnesbeeinträchtigungen auftreten und sie in ihren täglichen Handlungen beträchtlich einschränken können. Das gesamte Gesetz und die Übersetzung dazu kann unter dem Link „Gesetze“ auf unserer Homepage nachgelesen werden.

Lernen und Fördern in integrierten Klassen

Da der Schulsprengel Bozen/Europa eine Montessori-Mittelpunktschule beherbergt, stehen Montessori-Materialien allen Modellen zur Verfügung.

Der SSP Bozen/Europa ist bestrebt im Bereich der Übertritt Kindergarten – Grundschule und Grundschule – Mittelschule mit den Erziehungspartner zusammen zu arbeiten, um frühzeitig, problematische Situationen zu erkennen, aufzufangen um gegebenenfalls notwendige Ressourcen anzufordern und bestens einzusetzen. Es finden am Ende des Schuljahres Sitzungen zwischen Schulführungskraft und Integrationslehrpersonen statt, um die Ressourcen zu verteilen/optimieren. Die Grundschule und Mittelschule macht Gebrauch vom funktionellen Plansoll Integration, d.h. die Ressourcen werden so genutzt, dass Integrationslehrpersonen auch Fachunterricht übernehmen, um eine ganzheitliche Förderung der Kinder und Jugendliche zu gewähren und optimale und interdisziplinäre Planung zu ermöglichen. Die Integrationslehrpersonen pflegen den Kontakt zu dem psychologischen Dienst und einen regen Austausch mit den Sozialkräften, Logopädagogen und Therapeuten auch mit gegenseitigem Besuch. Die Schulführungskraft leitet und koordiniert die Sitzungen mit den Psychologen. Im Schulsprengel ist die Mitarbeiterin Evi Mair im Sekretariat als Fachkraft und Ansprechpartnerin für alle Belange zuständig.

Frühförderung

Dem Lehrpersonen ist es ein besonderes Anliegen, die Lernenden von Beginn an beim Erwerb des Lesens, Schreibens und Rechnens gut zu begleiten. Es ist wichtig, die Ausgangslage zu ermitteln und das Kind gezielt durch Übungsangebote zu fördern. In Zusammenarbeit mit den Mitgliedern der Arbeitsgruppe auf Bezirksebene wurden geeignete didaktische Materialien für die Früherkennung und Frühförderung entwickelt. Um eventuelle Lernstörungen früh zu erkennen und eine entsprechende Unterstützung der Kinder zu bieten, gibt es seit dem Schuljahr 2015/16 an unserer Schule eine Fachgruppe in diesem Bereich. Seit dem Schuljahr 2020/21 bilden die Lehrpersonen Faustini Stefan, Oberhammer Tanja und Pöhl Barbara diese Fachgruppe. Basierend auf die Erfahrungen der letzten Jahre wurde das Konzept weiterentwickelt und der Schwerpunkt auf die Förderung der Kinder gelegt. Die Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen der ersten und zweiten Klasse wird intensiviert, Kinder mit besonderem Förderbedarf gezielt begleitet. Zudem gibt es ein Förderpaket für den Bereich Deutsch und Mathematik, das für die Lehrpersonen der Grundschule ausgearbeitet wurde.

Nützliche Links:

>Didaktik und Beratung<

>Rechtliche Grundlagen<

>Formulare und Dokumente für Schulen<

>Berufsbilder<

>Unterstützungssysteme<

>Perspektiven nach der Mittelschule<

 

Tätigkeit

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