Akkreditierungen

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Antrag um Unterrichtsbefreiung

Interessierte Erziehungsberechtigte können Schülerinnen und Schüler für 34 bzw. 68 Jahresstunden von den Wahlpflichtfächern befreien, wenn sie stattdessen eine Musikschule oder andere anerkannte Bildungstätigkeiten besuchen. Die Ansuchen sind jedes Schuljahr innerhalb 30. September einzureichen.