Transparente Verwaltung - Fortsetzung

 

Bilanzen

Jahresabschluss 2022

Jahresabschlussrechnung 2022  -  Lagebericht 2022  -  Angang 2022

Jahresabschluss 2021

Jahresabschlussrechnung 2021 Lagebericht 2021  -  Angang 2021

Jahresabschluss 2020

Jahresabschlussrechnung 2020  -  Lagebericht 2020  -  Angang 2020

Jahresabschluss 2019

Jahresabschlussrechnung 2019  -  Lagebericht 2019  -  Angang 2019

Finanz- und Investitionsbudget:

In diesem Feld sind das Finanz - und Investitionsbudget in vereinfachter, verständlicher Kurzform zu veröffentlichen.

Das Finanz- und Investitionsbudget 2023- 2025 weist folgende Gesamtbeträge auf:

Gesamtbilanz – Landesgebarung

 

 

Gesamtbeträge 2023-2025:   Erträge  149.256,24 €    Aufwendungen  149.256,24 €

Plan zu den Indikatoren und Bilanzergebnissen:

"In Bearbeitung".

 

Immobilien und Vermögensverwaltung

Die Gebäude der Schule sind Eigentum der Gemeinde Bozen.

 

Kontrollen und Erhebungen zur Verwaltung

  • - nicht umgesetzte Beanstandungen der Kontrollorgane der Schule:
  • - Beanstandungen des Rechnungshofes über die Organisation und die Tätigkeit der Schule:

Dienste und Leistungen der Verwaltung

Beschreibung der Dienste (Dienstcharta) und Qualitätsstandards

Dienstleistungsgrundsätze (sind im Schulprogramm ersichtlich)

 

Kosten

"In Bearbeitung"

 

Durchschnittliche Dauer für die Durchführung der Dienste und Leistungen

Durchschnittliche Dauer für die Durchführung der Dienste und Leistungen: umgehende Erledigung

 

Zahlungen der Verwaltung

 

Indikator zum Zahlungsverhalten der Verwaltung

Ankauf von Gütern: die gesetzlich vorgesehene bzw. vereinbarte Zahlungsfrist wurde eingehalten

Dienstleistungen und Lieferungen: die gesetzlich vorgesehene bzw. vereinbarte Zahlungsfrist wurde eingehalten

 

IBAN und elektronische Zahlungen

IBAN: IT61C0604511619000000009045

Weitere Inhalte

„Bürgerzugang

Mit Artikel 5 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 14. März 2013, Nr. 33, wurde der Bürgerzugang eingeführt. Diese Bestimmung sieht vor, dass die Dokumente, Informationen und Daten, welche nicht gemäß dem genannten gesetzesvertretenden Dekret von der öffentlichen Verwaltung veröffentlicht worden sind, von jedem Bürger/jeder Bürgerin angefordert werden können.

Zugangsvoraussetzungen:

Das Recht auf Bürgerzugang kann von jedem Bürger/jeder Bürgerin kostenlos und ohne Angabe einer Begründung ausgeübt werden. Die Anfrage kann jederzeit gestellt werden und ist an die Schulführungskraft zu richten.“