Transparente Verwaltung - Fortsetzung
Bilanzen
Jahresabschluss 2022
Jahresabschlussrechnung 2022 - Lagebericht 2022 - Angang 2022
Jahresabschluss 2021
Jahresabschlussrechnung 2021 - Lagebericht 2021 - Angang 2021
Jahresabschluss 2020
Jahresabschlussrechnung 2020 - Lagebericht 2020 - Angang 2020
Jahresabschluss 2019
Jahresabschlussrechnung 2019 - Lagebericht 2019 - Angang 2019
Finanz- und Investitionsbudget:
In diesem Feld sind das Finanz - und Investitionsbudget in vereinfachter, verständlicher Kurzform zu veröffentlichen.
Das Finanz- und Investitionsbudget 2023- 2025 weist folgende Gesamtbeträge auf:
Gesamtbilanz – Landesgebarung
Gesamtbeträge 2023-2025: Erträge 149.256,24 € Aufwendungen 149.256,24 €
Plan zu den Indikatoren und Bilanzergebnissen:
"In Bearbeitung".
Immobilien und Vermögensverwaltung
Die Gebäude der Schule sind Eigentum der Gemeinde Bozen.
Kontrollen und Erhebungen zur Verwaltung
- - nicht umgesetzte Beanstandungen der Kontrollorgane der Schule:
- - Beanstandungen des Rechnungshofes über die Organisation und die Tätigkeit der Schule:
Dienste und Leistungen der Verwaltung
Beschreibung der Dienste (Dienstcharta) und Qualitätsstandards
Dienstleistungsgrundsätze (sind im Schulprogramm ersichtlich)
Kosten
"In Bearbeitung"
Durchschnittliche Dauer für die Durchführung der Dienste und Leistungen
Durchschnittliche Dauer für die Durchführung der Dienste und Leistungen: umgehende Erledigung
Zahlungen der Verwaltung
Indikator zum Zahlungsverhalten der Verwaltung
Ankauf von Gütern: die gesetzlich vorgesehene bzw. vereinbarte Zahlungsfrist wurde eingehalten
Dienstleistungen und Lieferungen: die gesetzlich vorgesehene bzw. vereinbarte Zahlungsfrist wurde eingehalten
IBAN und elektronische Zahlungen
IBAN: IT61C0604511619000000009045
Weitere Inhalte
„Bürgerzugang
Mit Artikel 5 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 14. März 2013, Nr. 33, wurde der Bürgerzugang eingeführt. Diese Bestimmung sieht vor, dass die Dokumente, Informationen und Daten, welche nicht gemäß dem genannten gesetzesvertretenden Dekret von der öffentlichen Verwaltung veröffentlicht worden sind, von jedem Bürger/jeder Bürgerin angefordert werden können.
Zugangsvoraussetzungen:
Das Recht auf Bürgerzugang kann von jedem Bürger/jeder Bürgerin kostenlos und ohne Angabe einer Begründung ausgeübt werden. Die Anfrage kann jederzeit gestellt werden und ist an die Schulführungskraft zu richten.“